Standards für die Behandlung im Maßregelvollzug nach §§ 63 und 64 StGB

2017 
Menschen, die infolge einer schwerwiegenden psychischen Storung straffallig geworden sind und infolge dieser Storung weiterhin gefahrlich sind, konnen zur Besserung und Sicherung in den Masregelvollzug nach §§ 63 und 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht werden. In Deutschland werden gegenwartig etwa 9000 Patienten in Kliniken fur forensische Psychiatrie und Psychotherapie auf Grundlage des § 63 StGB und in Entziehungsanstalten auf Grundlage des § 64 StGB stationar behandelt. Die Behandlung der Patienten im Masregelvollzug ist landerrechtlich geregelt, sodass sich die Rahmenbedingungen der Behandlung in den einzelnen Bundeslandern unterscheiden. Wahrend fur die Erstellung von Gutachten zur Schuldfahigkeit und zur Legalprognose bereits Mindestanforderungen publiziert worden sind, liegen konsentierte Standards fur die Behandlung im psychiatrischen Masregelvollzug bislang nicht vor. Vor diesem Hintergrund beauftragte die DGPPN 2014 eine interdisziplinare Arbeitsgruppe damit, fachliche Standards fur die Behandlung in der forensischen Psychiatrie zu erarbeiten. Dabei sollten die rechtlichen, ethischen, strukturellen, therapeutischen und prognostischen Standards nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft beschrieben werden. Nach dreijahriger Bearbeitungsphase wurden die Ergebnisse der interdisziplinaren Arbeitsgruppe im Fruhjahr 2017 vorgelegt und vom Vorstand der DGPPN konsentiert. Die Standards fur die Behandlung im psychiatrischen Masregelvollzug wollen eine Diskussion anstosen mit dem Ziel, die Behandlungsbedingungen zu vereinheitlichen und fachlich begrundete Empfehlungen zu verankern.
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