Fallstudien zum ländlichen Wegebau : Untersuchung im Rahmen der laufenden Bewertung des Landesprogramms Ländlicher Raum (LPLR) des Landes Schleswig-Holstein

2019 
Im Rahmen der Evaluation des Landesprogramms Landlicher Raum Schleswig-Holstein (LPLR) 2014 bis 2020 wurde in Abstimmung mit dem Ministerium fur Inneres, landliche Raume und Integration (MILI) eine Fallstudie zur Forderung des landlichen Wegebaus (Teilmasnahme 7.2) durchgefuhrt. Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse zusammengefasst und bewertet. Der Bericht stutzt sich auf die Auswertung von Forderdokumenten und -daten sowie auf erganzende Fallstudien in acht ausgewahlten Gemeinden. Mit Stand Mitte 2019 wurde die Forderung fur insgesamt 27 Wegebauvorhaben bewilligt. Der bewilligte Gesamtzuschuss lag zu der Zeit bei 5,26 Mio. Euro an EU-Mitteln. Damit waren etwa 66 % der ursprunglich eingeplanten EU-Mittel gebunden. Bis Ende 2018 betrug die ausgebaute Wegestrecke 25 km. Die mittlere Wegelange lag bei 1,25 km. Es handelte sich ausschlieslich um Ortsteil-Verbindungswege in Asphaltbauweise, die zum uberwiegenden Teil geringfugig verbreitert wurden (die mittlere Breite stieg von 3,5 m auf 4,3 m). In einem einzigen Fall wurde eine Beton-Spurbahn in eine Asphaltstrecke umgewandelt. Bei den geforderten Wegebauvorhaben, die im Rahmen der Fallstudie naher betrachtet wurden, handelt es sich um Ortsteil-Verbindungswege. Die mit dem Wegeausbau verbundenen Wirkugen liegen dementsprechend uberwiegend im Bereich „Verbesserung der Wohnstandortqualitat“, da es sich um Wege handelt, die auch von der Wohnbevolkerung regelmasig etwa fur den Weg zur Arbeit genutzt werden. Eine Starkung der Wettbewerbsfahigkeit landwirtschaftlicher Betriebe ist ebenfalls fur alle Wegeabschnitte anzunehmen (schnellere Zufahrt zu Betriebsfla-chen). Eine besondere Bedeutung fur die touristische Entwicklung hat der Weg in Waabs, der unter anderem einen Campinglatz an der Ostsee an eine Landesstrase anbindet. Negative Umweltwirkungen waren mit der Umsetzung der genannten Wegebauprojekte nicht verbunden, da ausschlieslich Wege auf vorhandener Trasse verstarkt und neu befestigt wurden. Ahnliche Wirkungen werden mit der Erneuerung von Bruckenbauwerken erreicht. Da sanierungsbedurftige Brucken zumeist fur den Verkehr gesperrt werden mussen, kann durch die Sanierung dieser Brucken ein Umwegeverkehr in erheblichem Umfang eingespart werden. Die Unterstutzung durch das LLUR ist im Rahmen der Fallstudien von den befragten Gemeinde-, Amts- und Kreisvertretern durchweg als sehr konstruktiv und hilfreich beschrieben worden. Besondere verwaltungstechnische Hemmnisse bestehen offensichtlich nicht. Spezifische Empfehlungen zur Umsetzung der Forderung bestehen nicht. Aufgrund der hohen Bedeutung funktionsfahiger Wege fur die Entwicklung der landlichen Raume sowie der unzureichenden Finanzausstattung vieler Gemeinden, den bedarfsgerechten Ausbau der Wegeinfrastruktur allein aus eigenen Haushaltsmitteln zu gewahrleisten, besteht auch in der kommenden ELER-Forderperiode hoher Bedarf an einer entsprechenden Forderung.
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