Schutzwand für den schutz von personen vor fahrenden schienenfahrzeugen

2014 
Eine Schutzvorrichtung fur den Schutz von Personen vor fahrenden Schienenfahrzeugen in einem Bahnhofsbereich umfasst eine innere und eine aussere Schutzwand (11, 12, 76, 77, 88, 89). Der Bahnhofsbereich enthalt mindestens einen Bahnsteig (4), wobei der Bahnsteig (4) mindestens eine Bahnsteigkante (2, 22) aufweist und auf einer ersten Seite der Bahnsteigkante (2, 22) Gleise fur ein Schienenfahrzeug angeordnet sind und sich ein Bahnsteigplateau (23) von der zweiten Seite der Bahnsteigkante (2, 22) erstreckt. Das Bahnsteigplateau ist als Wartebereich fur Personen ausgebildet. Die Schutzwand (11, 12, 76, 77, 88, 89) befindet sich an oder in der Nahe der Bahnsteigkante (2, 22) und ist zwischen einem eingefahrenen Zustand und einem ausgefahrenen Zustand derart verstellbar, dass im ausgefahrenen Zustand der Schutzwand (11, 12, 76, 77, 88, 89) ein Zugang zu den Gleisen verwehrt ist, im eingefahrenen Zustand der Zugang zu den Gleisen frei ist.
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