Digitale Registerpublizität im Recht der Mobiliarsicherheiten
2019
Mobiliarsicherheiten gewinnen in Japan immer mehr an Bedeutung. Die Rechtsfiguren „Sicherungsubereignung“ und „Sicherungsabtretung“ sind schon seit langem durch Rechtsprechung und Lehre anerkannt. In der Praxis finden sie haufig Gebrauch und dienen insbesondere der Erleichterung der Finanzierung fur kleinere und mittlere Unternehmen. Im japanischen Recht gilt das Konsensualprinzip fur die Ubereignung und Abtretung von Sachen und Rechten, was bedeutet, dass der Rechtsubergang zwischen den Parteien mit deren Einigung in Form des Vertragsschlusses erfolgt. Allerdings entfaltet die Abtretung gegenuber Dritten allein durch den Vertragsabschluss noch keine Wirkung. Um Dritten – einschlieslich des Schuldners – die Forderungsabtretung entgegensetzen zu konnen, mussen zusatzliche Voraussetzungen erfullt sein. Eine Voraussetzung, um dem Schuldner die Abtretung entgegensetzen zu konnen, ist die Anzeige der Abtretung durch den Zedenten an den Schuldner oder dessen Zustimmung zur Abtretung. Beides muss mittels einer Urkunde mit beweiskraftigem Datum vorgenommen werden. Nach dieser zivilrechtlichen Konstruktion fungiert der Schuldner dabei als „Auskunftsstelle“.
Als Alternative zu dieser zivilrechtlichen Regelung wurde 1998 ein spezielles Register als Publizitatsmittel fur die Sicherungsabtretung auf sondergesetzlicher Grundlage geschaffen, das 2004 auf die Sicherungsubereignung erweitert wurde. Hiernach ist eine Eintragung ins Register Voraussetzung der Entgegensetzbarkeit der Ubereignung oder Abtretung. Deren Zweck liegt in der Erleichterung der Unternehmensfinanzierung durch Sicherungsabtretungen und Sicherungsubereignungen. Das zivilrechtliche Publizitatssystem der Anzeige oder Zustimmung und das sondergesetzliche der Registrierung koexistieren, und ein Zedent von Geldforderungen kann wahlen, welches der beiden Systeme er verwenden mochte. Die zivilrechtliche Alternative belastet den Schuldner, der als „Auskunftsstelle“ agieren muss; die registerrechtliche Losung ist mit hoheren Kosten verbunden. Im Zuge der Schuldrechtmodernisierung wurden verschiedene Verbesserungsvorschlage diskutiert, welche der Verfasser im Einzelnen vorstellt. Im Ergebnis wurde am jetzigen zweigleisigen Publizitatssystem aber nichts geandert.
(Die Redaktion)
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