Workshop-Bericht: “Anthropogene Störung mariner Ökosysteme in Deutschland – eine natur- und rechtswissenschaftliche Bewertung”

2013 
Vor uber vier Jahren wurde mit dem Erlass der Meerstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL; 2008/56/EG) die Grundlage gelegt, gemeinschaftlich die marinen Okosysteme vor weiterer Zerstorung zu bewahren. Eine Intensivierung der Meeresnutzung durch den Menschen ist unumganglich, wird zum Beispiel an den Ausbau erneuerbarer Energien oder den zunehmenden Warentransport im Laufe der fortschreitenden Globalisierung gedacht. Die Bemuhungen zum Schutz mariner Okosysteme betreffen okonomische Aspekte, politische Entscheidungen sowie Burgerinteressen, wodurch aktuell ein hoher Aufklarungs- und Diskussionsbedarf uber die moglichen Auswirkungen anthropogener Nutzungen und die unterschiedlichen Nutzungsinteressen besteht. Um diese Entwicklungen, in deren Mitte die anthropogenen Storungen und der Schutz der Meeresumwelt stehen, mit Experten aus Wissenschaft und Praxis zu diskutieren, veranstaltete das interdisziplinare DFG-Graduiertenkolleg “Verbesserung von Normsetzung und Normanwendung im integrierten Umweltschutz durch rechts- und naturwissenschaftliche Kooperation” des Instituts fur Umwelt- und Technikrecht (IUTR) der Universitat Trier vom 27. bis 28. November den Workshop “Anthropogene Storung mariner Okosysteme in Deutschland – eine natur- und rechtswissenschaftliche Bewertung”. Sechs Referenten verschiedener Fachbereiche berichteten zu drei unterschiedlichen Themen: (1) Die Gefahrdungen durch und das Ausmas von Verschmutzung, (2) Schutzmasnahmen und -ansatze sowie deren Rechtsgrundlage und (3) das Schadpotenzial invasiver Arten.
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