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Aufbau und Ermittlung von Budgets

2000 
Mit der BPflV ′95 werden die detaillierten Vorgaben des Gesundheitsstrukturgesetzes umgesetzt. Schwerpunkt des GSG ′93 ist die Aufhebung des Selbstkostendeckungsprinzips, d.h. die Bemessung der Krankenhaus- und Abteilungsbudgets nach leistungsorientierten Vorgaben. Bei der Bemessung der Budgets sind die pflegesatzfahigen Leistungen nach § 2 Abs. 2 BPflV zu berucksichtigen; andere Erlose des Krankenhauses, bspw. die Umsatze von Ambulanzen, Kiosken und Personalwohnheimen, sind ausgeklammert.
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