Versorgungsgerechtigkeit in der Lebensspanne

2009 
Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen ist grundsatzlich unbegrenzt, nicht aber die Ressourcen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Therapie gemas der hochst verfugbaren medizinischen Evidenz. Zur Ausgabenbegrenzung schreibt der Gesetzgeber verschiedene Instrumente vor. Dazu gehoren Fest- und Hochstbetragsregelungen. Vor staatlichen Preisfestsetzungen, wie sie in anderen Staaten ublich sind, schreckt er bisher zuruck. Dem Vertragsarzt sind durch das Gesetz bezuglich seiner eigenen und der von ihm veranlassten Leistungen wie Arzneimittelverordnungen Rationierungsentscheidungen aufgeburdet, wobei psychisch Kranke in besonderem Mase Opfer der Intransparenz werden konnen, wie die Heterogenitat der Versorgung mit Psychopharmaka exemplifiziert. Mogliche Auswege bietet eine systematische Priorisierung nach international verfugbaren Modellen.
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