SCHWEIZ: GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ UND URHEBERRECHT 1945–1948

2016 
Seit 1938 haben nahe Angeh?rige des Erblassers unter gewissen Be dingungen Anspruch auf einen Pflichtteil. Anspr?che dieser Art bed?rfen der Geltendmachung innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der Abwick lung des Nachlasses 2. Im Falle Re Bidie (deceased) 3 starb der Erblasser im Januar 1945 unter Hinterlassung eines im Jahre 1937 gemachten Testa ments. Das Vorhandensein des Testaments war nicht bekannt, und im April 1945 wurden die Witwe und einer der S?hne des Erblassers mit der Abwicklung des Nachlasses beauftragt. Sp?ter wurde das Testament entdeckt, und im September 1946 der Auftrag vom April 1945 widerrufen und der im Testament ernannte Testamentsvollstrecker berufen. Dem im Januar 1947 von der Witwe geltend gemachten Anspruch auf einen Pflicht teil wurde stattgegeben; die Frist von 6 Monaten begann im September 1946 zu laufen und nicht, wie vom erstinstanzlichen Gericht entschieden, im April 1945.
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