Prävention von Hautkrebs: Das gesetzliche Hautkrebs-Screening auf dem Prüfstand

2021 
Maligne Neubildungen der Haut haben sich zu den weltweit haufigsten Krebsarten entwickelt. Rechtzeitig erkannt ist diese Krebsart heilbar. Zur moglichst fruhen Detektion dieser Erkrankung wurde 2008 in Deutschland flachendeckend die gesetzliche Fruherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das Hautkrebs-Screening, eingefuhrt. Allerdings ist dessen Nutzen bis heute umstritten: Die Grunde hierfur konnten in Zusammenhang mit Qualitatsdefiziten stehen. Untersucht wurden die Wirksamkeit des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings, wahrgenommene Qualitat der Ganzkorperuntersuchung, wahrgenommene Qualitat der arztlichen Beratung wahrend der Screening-Untersuchung, Inanspruchnahme des Hautkrebs-Screenings. Es erfolgte die Diskussion von Grundlagenarbeiten und Expert:innenempfehlungen, Analyse von Forschungsergebnissen und Trendanalysen. Die aktuell verfugbare Evidenz zur Wirksamkeit des Haukrebs-Screenings ist unzureichend. Die bisherigen Evaluationen zu Struktur- und Prozessqualitat sind schwach. Es zeigen sich deutliche Defizite bei der ordnungsgemasen Durchfuhrung der standardisierten Ganzkorperuntersuchung. Auch die Beratung zu protektiven Verhaltensweisen, individuellen Risikofaktoren und zur Durchfuhrung der Hautselbstuntersuchung findet haufig gar nicht statt. In der Zeit von 2009 bis 2018 nahmen mehr als 42 % der anspruchsberechtigten gesetzlich Versicherten uberhaupt nicht am Hautkrebs-Screening teil. Im Jahr 2020 sank die Teilnahme weiter. Zur Ausschopfung des Potenzials des gesetzlichen Hautkrebs-Screenings und zur Optimierung der Fruherkennung ist eine umfassende Qualitatsoffensive notwendig, die sowohl die Durchfuhrungsqualitat als auch die Dokumentation und Evaluation zum Ziel hat.
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