Gesetzgebung über Milch und Milcherzeugnisse
1936
Das Recht der Milch ist weitgehend zusammengefast in dem Milchgesetz vom 15. Mai 1931 (RGB1.I S. 150) und in den hierzu ergangenen Ausfuhrungs-Verordnungen. Sie sind nachstehend im Wortlaut mitgeteilt. Uber die Entstehungsgeschichte ist in Anmerkung l a zu den Einleitungsworten des Milch-G. (S. 490) in grosen Zugen berichtet. Eine Ubersicht uber den sonst fur Milch und und Milchwirtschaft wichtigen Sonderrechtsstoff gibt Anmerkung l b ebenda.
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