Zur Personenidentifikation mittels Zahnstatus

1997 
Fur das forensische Nutzungspotential postmortaler Zahnbefunde sind Umfang und Qualitat der pramortalen Befunddokumentation entscheidend. Die Befragung von 143 Zahnarzten der Region Mittelfranken ergab, das in 65% nur ein Zahnbefund nach den Vertragsrichtlinien („Minimalbefund”), in 19,5% ein Befund, der daruber hinaus auch selbstgefertigte Restaurationen enthalt („Fortschreibungsbefund”) und in 15,5% ein Befund, in dem samtliche, auch vorbestehende Restaurationen, eingetragen sind („Musterbefund”) dokumentiert wird. Die durch Nachuntersuchung von 61 Patienten ermittelte Fehlerquote lag bei den einzelnen Befundtypen zwischen 21,3% („Musterbefund”) und 55,6% („Minimalbefund”).
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