Positionspapier zur Detektion von Vorhofflimmern nach ischämischem Schlaganfall

2017 
Das vorliegende Positionspapier zur Detektion von Vorhofflimmern nach ischamischem Schlaganfall beinhaltet eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft „Herz und Hirn“ der Deutschen Gesellschaft fur Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) und der Deutschen Schlaganfallgesellschaft e. V. (DSG), die in Zusammenarbeit mit der Stroke Unit-Kommission der DSG und dem Kompetenznetz Vorhofflimmern (AFNET) e. V. erstellt wurde. Vorhofflimmern ist in den Leitlinien der Europaischen Gesellschaft fur Kardiologie als eine mindestens 30 Sekunden anhaltende Episode einer Vorhofarrhythmie mit fehlenden P-Wellen definiert. Die 30-Sekundengrenze ist arbitrar gewahlt und es ist unbekannt, ob das Schlaganfallrisiko bei Episoden von langer als 30 Sekunden hoher ist als bei kurzeren Episoden. Bei Patienten, die einen Schlaganfall erlitten haben, sollte die Detektion von Vorhofflimmern ublicherweise zu einer Umstellung der medikamentosen Sekundarpravention fuhren, da eine orale Antikoagulation einer Thrombozytenaggregationshemmung uberlegen ist. Die Detektion eines bis dato nicht diagnostizierten Vorhofflimmerns sollte daher bei Patienten mit ischamischem Schlaganfall verbessert werden, um die medikamentose Sekundarpravention des Schlaganfalls zu optimieren. In diesem Positionspapier werden interdisziplinar erarbeitete Standards fur eine „strukturierte Rhythmusvisite“ auf der Stroke Unit und ein diagnostisches „Stufenschema“ zur Detektion von Vorhofflimmern vorgeschlagen. Das Positionspapier fasst zudem den gegenwartigen Kenntnisstand zur Detektion von Vorhofflimmern nach ischamischem Schlaganfall zusammen. Das Positionspapier soll den in der Versorgung von Schlaganfallpatienten tatigen Arzten eine Handhabe geben, auch wenn bisher nicht abschliesend geklart ist, wie lange und mit welcher EKG-Methode Schlaganfallpatienten ohne bisher bekannte Herzrhythmusstorung bestmoglich monitoriert werden sollten. Dem Charakter eines Positionspapiers angemessen, wurde auf die Kennzeichnung von Evidenzgraden verzichtet, da es sich uberwiegend um die Meinung von Experten handelt, die auf berichteten Fallserien und klinischer Erfahrung beruht und somit nicht mit einer Leitlinie gleichzusetzen ist und so auch nicht verstanden werden will.
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