Berufsgenossenschaftliche Patienten im DRG-System

2018 
In Deutschland existieren fur die Behandlung von Patienten unterschiedliche Versicherungssysteme. Fur die Behandlung von Patienten nach Arbeitsunfallen und bei Berufskrankheiten ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zustandig, fur die Behandlung aller anderer Patienten entweder die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV). Die stationare Behandlung von Patienten wird in Deutschland auf der Basis der DRG („diagnosis related groups“) abgerechnet. Das DRG-System ist ganz auf die Belange der GKV ausgerichtet. Die Aufgaben der GKV und der DGUV unterscheiden sich aber deutlich. Die hierdurch bedingten Probleme und Losungsvorschlage werden aufgezeigt.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    2
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []