Verluste nur bei Übernahme des Betriebs vererbbar? - Teil 1

2013 
Nach Ansicht der Finanzverwaltung geht der Verlustabzug des Erblassers nach Masgabe der Erbquoten unabhangig davon auf die Erben uber, ob diese den verlustverursachenden Betrieb ubernehmen. Demgegenuber lehnte der VwGH in standiger Rechtsprechung die Vererbbarkeit des Verlustabzugs aufgrund seines "hochstpersonlichen Charakters" ab. Im Erkenntnis vom 25. 4. 2013, 2010/15/0131, 2011/15/0143 hat der Gerichtshof jedoch befunden, der Ubergang des Verlustabzugs sei dann zulassig, wenn die Erben den verlustverursachenden Betrieb ubernehmen.
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