Wirtschaftspolitische Empfehlungen in der EU und deren Umsetzungsbilanz in Österreich

2020 
Die Grundzuge der Wirtschaftspolitik der Europaischen Union sind seit dem Jahr 1993 ein konstanter Parameter zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der EU-Mitglied¬staaten. Aus ihnen werden wirtschaftspolitische Prioritaten fur die einzelnen Mitgliedstaaten abgeleitet und in Form landerspezifischer Empfehlungen an jedes EU-Mitglied gerichtet. An Osterreich werden vor allem Empfehlungen zur Senkung der Steuerlast auf Arbeit, zur Sicher¬stellung der langfristigen Tragfahigkeit des Pensionssystems, zur Verbesserung des Bildungs¬systems und der Anreizsysteme am Arbeitsmarkt sowie zur Erhohung des Wettbewerbs (z. B. im Dienstleistungsbereich) gerichtet. Da die Umsetzung der landerspezifischen Empfehlungen durch die EU-Mitgliedstaaten rechtlich nicht bindend ist, erfolgt deren Umsetzung oftmals nur in geringem Mase. Seit Beginn des Europaischen Semesters 2011 wurden in Osterreich nur 5% (EU 9%) der Empfehlungen vollstandig umgesetzt, wahrend bei 9 % noch keine Umset¬zungsfortschritte gemacht wurden (EU: 5%). Generell hoch ist die Umsetzung im Finanzsektor, wo der Marktdruck stark auf das politische Handeln Einfluss nimmt. Ahnliches gilt auch bei hohen Leistungsbilanz- und Budgetdefiziten, wo der resultierende Druck am Finanzmarkt ein Treiber fur Reformen ist.
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