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Sehen und Technik im Verkehr

1967 
„Leiteinrichtungen gehoren mit zu den wichtigsten Ausrustungen einer verkehrsgerecht ausgebauten Strase“ (Lapierre), sie sind einerseits bei Dunkelheit und Nebel „das Gelander, an dem der Kraftfahrer sich festhalt“, andererseits dienen sie durch Unterteilung der Fahrbahn der Verkehrsregelung. Neu hinzugekommen ist die Fahrbahnmarkierung zur Kennzeichnung eines geschutzten Fusgangeruberweges (Zebrastreifen). Mit Recht fordert Meyer, das der Kraftfahrer sich auf die Zweckmasigkeit und Zuverlassigkeit dieser Einrichtungen verlassen konnen mus.
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