Medizinische Versorgung von verletzt aufgefundenen heimischen Wildvögeln

2021 
Wildvogel werden haufig als Findlinge zur Aufzucht, verletzt oder flugunfahig aufgefunden. Dabei hat der Finder nach dem deutschen Tierschutzgesetz die Verpflichtung, in Not geratenen Tieren zu helfen. Auf diesem Wege werden Wildvogel, saisonal gehauft im Fruhjahr (Jungvogelsaison) sowie im Herbst mit Einbruch der Kalteperiode in Tierkliniken, Tierarztpraxen und Rehabilitationszentren vorgestellt. Bei der medizinischen Versorgung und Pflege verletzt aufgefundener Wildvogel, welche rechtlich als sogenannte „herrenlose Tiere“ eingestuft werden, muss das oberste Ziel stets die schnellstmogliche vollumfangliche korperliche Wiederherstellung und die anschliesende Wiederauswilderung (Rehabilitation) des Vogels in die freie Wildbahn sein. Grundlage fur eine realistische Uberlebenschance in der freien Natur sind hierbei die korperliche Unversehrtheit sowie Fitness, die Fahigkeit, sich erfolgreich selbststandig versorgen und reproduzieren zu konnen, sowie die Fahigkeit, vor Beutegreifern fliehen zu konnen und damit innerhalb der Wildvogelpopulation konkurrenzfahig zu bleiben. Hierfur ist neben einer fachgerechten medizinischen Versorgung und Pflege eine kritische Beurteilung der Prognose, also der Erfolgsaussichten fur eine Gesundung, erforderlich, um fruhestmoglich eine Entscheidung zwischen Rehabilitation, der Haltung von invaliden Vogeln und der tierschutzindizierten Euthanasie zu treffen.
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