Zur Konvergenz der nationalen Raumordnungspolitiken Frankreichs und Deutschlands im Post-EUREK-Prozess

2005 
Die Konzepte des franzosischen amenagement du territoire und der deutschen Raumordnung haben sich in dem nach 1999 einsetzenden Post-EUREK-Prozess einander angenahert. Nach dem Ausscheiden der EU-Kommission aus dem bis dahin inter-gouvernemental organisierten EUREK-Prozess bestehen die gewachsenen CEMAT-Organisationsund Verfahrensstrukturen und die neu geschaffenen kommissions-eigenen nebeneinander. Die mitgliedstaatliche Verfolgung europaischer Raumordnungsinteressen wird durch das in die europaischen Vertrage eingefugte Subsidiaritatsprinzip bestarkt. Die europaische Verfassungsvertrags-Debatte wirft mit der Neuordnung des EU-Ziel-und-Zustandigkeitssystems, insbesondere durch die Einfugung des an Art. 16 EGV (Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse) anknupfenden Aspekts der „territorialen Kohasion”, im nationalen Raumordnungskontext sich unterschiedlich stellende Fragen im Hinblick auf die kunftige Ausgestaltung einer Europaischen Raumentwicklungspolitik auf. Jedenfalls wird durch den Verfassungsvertrag die bestehende EU-Raumordnungs-Kompetenzunsicherheit nicht beseitigt. Uber die raumordnungspolitische Annaherung lassen sich gleichgerichtete Politikinteressen innerstaatlich und europaisch wirksamer verfolgen.
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