Die Überwachung des Yerkehrs mit Wein und Beurteilungsmerkmale mit Einschluß der weinhaltigen Getränke und weinähnlichen Erzeugnisse
1938
Die Uberwachung des Verkehrs mit Wein ist ein Bestandteil der VerkehrsUberwachung von Lebensmitteln uberhaupt; ihre rechtliche Grundlage ist durch das Weingesetz und die zu seiner Ausfuhrung erlassenen Bestimmungen und Verordnungen gegeben. Seine Durchfuhrung ist Aufgabe besonderer Uberwachungsorgane, im Deutschen Reich die der allgemeinen Lebensmittelpolizei. Die Weinkontrolle gliedert sich in eine praktische, meist von besonderen Sachverstandigen der Praxis durchzufuhrende Kontrolle und in eine wissenschaftliche Untersuchung, die vornehmlich mit den Hilfsmitteln der Chemie neue Erkenntnisquellen schafft und von wissenschaftlichen Sachverstandigen ausgeubt wird.
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