Aktuelle Entwicklungen bei der medizinisch-psychologischen Untersuchung

2013 
Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein seit vielen Jahren bewaehrtes und weitgehend anerkanntes Instrument zur Beurteilung, ob ein Bewerber im Erteilungs- oder Neuerteilungsverfahren oder ein Inhaber im Entziehungsverfahren zum Fuehren eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Eine Untersuchung durch einen Arzt und die Exploration durch einen Verkehrspsychologen ermoeglichen eine ganzheitliche, interdisziplinaere Betrachtung des Probanden. Ihre Wirksamkeit ist wissenschaftlich nachgewiesen. Die derzeit geltenden Rechtsgrundlagen sind im Wesentlichen in der erstmals zum 1. Januar 1999 in Kraft getretenen und zwischenzeitlich mehrfach modifizierten Fahrerlaubsnisverordnung (FeV) enthalten. In der Praxis haben sich jedoch auch Schwaechen gezeigt, die eine (partielle) Reform notwendig erscheinen lassen. Es werden Reformansaetze aufgezeigt, die sich auf die (Erst-)Information des Betroffenen, die Anfechtbarkeit der MPU-Anforderung, die Fragestellung, die Ueberpruefung von Gutachten, die Tonaufzeichnung der verkehrspsychologischen Exploration sowie den Nachweis der Abstinenz ueber die geforderten Zeitraeume erstrecken. Des Weiteren wird der Einsatz von Alkohol-Interlocks angesprochen, der indirekt mit der MPU zusammenhaengen kann.
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