OVG Bautzen: Rechtswidrigkeit von forstwirtschaftlichen MaÃnahmen aufgrund einer unterlassenen FFH-VertrÃglichkeitsprÃfung: Anmerkung zu OVG Bautzen, Beschluss vom 9.6.2020 Â 4 B 126/19, NuR 2020, 471

2020 
Das OVG Bautzen hat mit Beschluss vom 9. Juni 2020 bestimmte forstwirtschaftliche MaAnahmen auf Grundlage eines Forstwirtschaftsplans in einem Natura 2000-Gebiet im Wege einer einstweiligen Anordnung untersagt. Die Entscheidung ist fAr die deutsche Rechtslage in Bezug auf die forstwirtschaftliche Praxis nach dem EuGH Urteil zur Waldbewirtschaftung in Polen (EuGH, Urteil vom 17.4.2018 Â C-441/17, NuR 2018, 327) richtungsweisend. Neben dem zugrundeliegenden Sachverhalt im Bereich der Forstwirtschaft ist der Beschluss auch aufschlussreich bezAglich der Beteiligungsrechte von anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []