Die operierte Schussverletzung Schussspurensicherung im klinischen Bereich ohne primäre Beteiligung der Polizei oder der Rechtsmedizin

2014 
Schussverletzungen, bei denen die Opfer nicht am Tatort verster- ben, werden in der Regel notfallma- sig vom Chirurgen behandelt. Dabei steht zweifelsfrei das Leben des Pa- tienten im Vordergrund. Dass bei die- sen Fallen aber auch Gesichtspunkte der Spurensicherung eine nicht un- bedeutende Rolle spielen, zeigen vie- le Falle aus der Praxis. Haufig ist es aus zeitlichen Grunden nicht vertret- bar, dass zur Spurensicherung in der Klinik ein Kriminaltechniker oder Rechtsmediziner hinzugezogen wer- den kann. Deshalb sollte jeder Chir- urg uber Grundkenntnisse der Spu- rensicherung bei Schussverletzungen verfugen.
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