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Nach dem Auftritt

2020 
Ich bin die Expertin … denken Sie sich und bieten dem Journalisten an, seinen Bericht noch einmal gegenzulesen – damit auch alles korrekt ist. Und dann sagt der: Nein. Pech gehabt. Auch wenn Sie unbestritten die Expertin sind – Sie haben kein Anrecht, den Bericht des Journalisten zu uberprufen. Sie konnen es nur anbieten. Manche Journalisten werden Ihr Angebot dankend annehmen – vor allem dann, wenn die Veroffentlichung nicht eilt. In der tagesaktuellen Berichterstattung ist dies allerdings die Ausnahme.
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