Expandierte Zellen, Knochenmark, Fettgewebe: Was ist in Deutschland und Österreich erlaubt?

2020 
Die Moglichkeiten der Gelenkknorpeltherapie sind in den vergangenen Jahren um den Einsatz von konzentrierten Knochenmark‑/Fettgewebsaspiraten und expandierten Zellen bereichert worden. Besonders einzeitige Verfahren mit Entnahme von Knochenmark‑/Fettgewebsaspiraten und der intraoperativen Herstellung eines Zellkonzentrats erscheinen attraktiv und werden offensiv von verschiedenen Herstellern als unproblematisches Point-of-care(PoC)-Verfahren beworben. Durch die Anwendung solcher Systeme wird der Operateur jedoch zum Hersteller eines Arzneimittels im rechtlichen Rahmen des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG). Die Anwendung muss verpflichtend bei den Behorden angezeigt werden. Diese klassifiziert das Verfahren nach Bearbeitungsform (substanziell oder nichtsubstanziell bearbeitet) und Anwendung (homologe oder nichthomologe Anwendung). Als ATMP („advanced therapy medicinal products“) klassifizierte Zellprodukte bedingen eine Entnahme- und Herstellungserlaubnis, die nur in Kooperation mit den zustandigen Behorden (u. a. Paul-Ehrlich-Institut, Landerbehorde) zu erwirken ist. In diesem Zusammenhang sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen fur die Anwendung intraoperativ gewonnener Knochenmark- und Fettgewebsaspirate sowie expandierter Zellen fur die Therapie von Gelenkknorpelerkrankungen in Deutschland und Osterreich dargestellt werden.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    1
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []