Die Platzierung von verwahrten Personen in privaten Wohnheimen bei besonderer Pflegebedürftigkeit

2018 
Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis fuhrt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Grunden oder aufgrund ihres Alters pflegebedurftig werden. Da die herkommlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur unzureichend gewahrleisten konnen, stellt sich die Frage, ob verwahrte Personen aufgrund einer besonderen Pflegebedurftigkeit in privaten Wohnheimen untergebracht werden durfen.
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