Erfahrungen mit Sonderentgelten und Fallpauschalen an der chirurgischen Abteilung des Diakonissenkrankenhauses Karlsruhe-Rüppurr

1997 
Im Deutschen Arzteblatt 93, Heft 15 vom 12. April 1996 (1) ist ein Kommentar von Dr. Ingo Flenker, Prasident der Arztekammer Westfalen-Lippe, abgedruckt, in dem er auf die Kundigung der Versorgungsvertrage fur 7 Krankenhauser in seinem Kammerbereich durch die Krankenkassenverbande zum 31. 1. 1997 hinweist. Daruber hinaus ist seit langerem bekannt, das bei etlichen Krankenhausern des Ruhrbezirkes im letzten Herbst seitens der Krankenkassenverbande versucht wurde. die Abrechenbarkeit bislang erbrachter Leistungen nach der Vergutungssystematik der BPflV 1995 mit der Begrundung zu verweigern, die erbrachten Leistungen entsprachen nicht dem Versorgungsauftrag dieser Hauser. Sicherlich stimmen wir dem Kommentator zu, wenn er feststellt, das die Krankenhauser angesichts dieser Masnahmen zunehmend unter Druck geraten, weil PreisLeistungs-Gesichtspunkte entscheidend werden, und wenn er zudem die Frage nach der Qualitat der Versorgung stellt. Eben diese Fragen werden auch in der gleichen Ausgabe des Arzteblattes vom 12. 4. 1996 in einem Beitrag zu den „Fallpauschalen in der Herzchirurgie“ (2) diskutiert. Hier wird gezeigt, das vor allem bei einem Teil der Risikopatienten in der aorto-koronaren Bypass-Chirurgie die derzeitig bestehenden Fallpauschalenerlose nicht kostendeckend sind, obgleich diese Patienten innerhalb der vorgegebenen Grenzverweildauer therapiert wurden. Hinzu kommt in diesem Bereich noch das Problem der fruhzeitigen Verlegung der Patienten aus dem hochspezialisierten Zentrum in ein ursprunglich zuweisendes Krankenhaus oder eine Nachsorgeklinik, was zu einer Aufteilung der Fallpauschalenerlose zwischen operierender und nachsorgender Klinik fuhren mus, solange die Grenzverweildauer im operierenden Krankenhaus nicht uberschritten wird.
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