Zur Notwendigkeit einer Staatszielbestimmung Tierschutz im Deutschen Grundgesetz

2000 
In der Bundesrepublik Deutschland scheint es nur noch ein Frage der Zeit, bis der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen wird. Ein Staatsziel Tierschutz wird unmittelbar dort greifen, wo der Gesetzgeber den Abwagungsvorbehalt des Tierschutzgesetzes nur wenig konkretisiert hat. Da der Abwagungsvorbehalt fur die Genehmigung von Tierversuchen inhaltlich schon vergleichsweise dicht ausgestaltet ist, bleibt die unmittelbare Auswirkung einer Staatszielbestimmung in dieser Hinsicht zunachst gering. Unabhangig von der inhaltlichen Ausgestaltung der Abwagungskriterien ist davon auszugehen, das sich die sogenannte qualifizierte Plausibilitatskontrolle bei der Genehmigung von Tierversuchen in eine umfassende Prufungsbefugnis der Behorden umwandelt. Mit einer Flut von Verboten oder einer Prozeslawine ist dadurch nicht zu rechnen.
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