ZWISCHEN NORM UND REFORM: HISTORISCHE QUELLEN DER GROSSSCHREIBUNG IM DEUTSCHEN

2012 
Die Grosschreibung der Nomen im Satzinneren ist ein Charakteristikum des Deutschen. Die vorliegende Arbeit untersucht die historischen Quellen und die Entwicklung der Grosschreibung im Deutschen. Dabei ist es recht spannend zu beobachten, wie das am Anfang als zierdehalber verwendete Majuskel im weiteren Verlauf der Geschichte allmahlich erweitert wird. Schreibgebrauch einerseits (usus scribendi) und Normierungsbemuhungen andererseits, fuhrten im Wechselspiel zu dem Stand der heutigen Regelung. Die Normierungsbemuhungen fuhrten dazu, dass im Jahre 1653 Johann Girbert die Grosschreibung an eine bestimmte Wortart bindete: Alle Substantive sollen mit einem grosen Anfangsbuchstaben geschrieben werden. In den fruheren Regeln wurde die Grosschreibung der Eigennamen gefordert und es wurde aufgezahlt, was man zu den Eigennamen zahlen durfte. Obwohl die Substantivgrosschreibung erbitterte Gegner hatte, konnte die Entwicklung nicht mehr aufgehalten werden. Sie fuhrte dazu, dass nun auch noch substantivisch gebrauchte Worter anderer Wortarten grosgeschrieben werden sollten, und fuhrte bis zur amtlichen Regelung von 1902 und weiter bis zur heutigen Regelung. Die Diskussionen um die Reformierung der deutschen Rechtschreibung haben bis heute kein Ende gefunden. Es wurde die Grenzen dieser Arbeit sprengen, wenn nun versucht werden wurde diese Diskussion hier und jetzt zu beschreiben. Deshalb wird die Entwicklung bis zur II. Orthographischen Konferenz von 1902 ins Visier genommen. Schlusselworter: Orthographie, Norm, Gros-und Kleinschreibung, Substantive
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