Das Wohnmobil aus strassenverkehrsrechtlicher Sicht

2015 
Das Wohnmobil wird im Hinblick auf das Zulassungsrecht, das Fahrerlaubnisrecht sowie das Recht des fliessenden und des ruhenden Verkehrs betrachtet. Beim Zulassungsrecht werden die Bestimmungen zu den Anforderungen an Wohnmobile und zu den Eintragungen im Fahrzeugschein, zu den technischen Pruefungen sowie zur Frage der Ueberladung behandelt. Beim Fahrerlaubnisrecht werden die benoetigten Fahrerlaubnisklassen und die maximal zulaessige Sitzplatzanzahl angesprochen. Des Weiteren werden die zulaessige Hoechstgeschwindigkeit, Ueberholverbote sowie Durchfahrts-, Sonn- und Feiertagsverbote behandelt, die zu beachten sind. Beim Parken ist normales Parken vom Dauerparken und vom Parken zum Zwecke des Uebernachtens zu unterscheiden. Zusammenfassend wird festgehalten, dass Wohnmobile als Fahrzeuge mit einer zum Wohnen geeigneten Inneneinrichtung - unabhaengig von ihrer Gewichtsklasse - weder Pkw noch Lkw sind. Strassenverkehrsrechtliche Vorschriften oder Verkehrszeichen, die nur auf Pkw beziehungsweise Lkw abstellen, sind nicht auf Wohnmobile anwendbar. Ist hingegen allgemein von Kraftfahrzeugen die Rede, so betreffen diese Vorschriften - oftmals differenziert nach Gewichtsklassen - grundsaetzlich auch Wohnmobile. Einige besondere Vorschriften betreffen ausschliesslich Wohnmobile. Besondere Vorschriften gibt es auch fuer ihre technische Pruefung, beispielsweise bei Vorhandensein einer Fluessiggasanlage. Ueberladungen werden von der allgemeinen Vorschrift des Paragrafen 34 Absatz 3 Satz 3 Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) behandelt. Ob in einem Wohnmobil auf oeffentlichem Verkehrsgrund uebernachtet werden darf, haengt davon ab, ob noch von Gemeingebrauch gesprochen werden kann oder nicht.
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