Lebenslange Freiheitsstrafe in Europa:Die neue Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

2017 
Die Europaische Haltung der lebenslangen Freiheitsstrafe gegenuber hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Signifikant hierfur ist der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte (EGMR), insbesondere die Grose Kammer, welche sich in den letzten Jahren vermehrt mit dem Thema auseinandersetzen musste. Die Entwicklung ist besonders auffallig in den letzten funf Jahren, da seit 2012 der EGMR verstarkt fur ein Verbot der lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Moglichkeit einer vorzeitigen Entlassung pladiert. Ein solches Verbot hat nicht nur Auswirkungen auf nationale Rechtsfragen, sondern auch auf zwischenstaatliche Beziehungen, da es sich auf die Rechtmasigkeit von Ausweisungsverfahren Schwerkrimineller auswirkt. Wahrend sich die Grose Kammer im Jahr 2017 inkonsequent ihrer vorherigen Aussage gegenuber zeigte, dass auch lebenslang Inhaftierte eine realistische Chance auf Entlassung verdienen, wurde zum ersten Mal fur die generelle Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe argumentiert.
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