Der ‚Vertrag der Parlamente‘ als Gefahr für die Demokratie? Zu den offensichtlich unbegründeten Verfassungsklagen gegen den Vertrag von Lissabon
2008
515 Ja-Stimmen, 58 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung. Mit dieser uberwaltigenden Mehrheit stimmte der Deutsche Bundestag am 24. April 2008 fur das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon1 und uberschritt so deutlich die fur solche Verfassungsanderungen gemas Art. 23 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 2 Grundgesetz (GG) vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit. Am 23. Mai 2008 erteilte auch der Bundesrat dem Vertrag von Lissabon mit den Stimmen aller Bundesratsmitglieder (bei Stimmenthaltung Berlins) seine Zustimmung.2 Damit schien an sich der Weg frei zu sein fur die wichtigste Reform der Europaischen Union seit dem Vertrag von Maastricht von 1992. Hatten sich die damals zwolf Mitgliedstaaten noch auf die Schaffung einer Wirtschaftsund Wahrungsunion konzentriert, soll der Vertrag von Lissabon3 jetzt vor allem eine Starkung der Politischen Union Europas bewirken.
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