Beschwerdenvalidierung in der versicherungsmedizinischen Begutachtung

2017 
Hohe Pravalenzraten von nicht authentischen Beschwerden in der versicherungsmedizinischen Begutachtung weisen auf das Risiko hin, dass in einer Gesellschaft zur Verfugung gestellte und limitierte geldwerte Leistungen nicht zielkonform eingesetzt werden. Es liegt dabei wesentlich in der Verantwortung der Gutachter, in geeigneter Form eine Beschwerdenvalidierung zu erbringen, um dem Rechtsanwender eine zutreffende Entscheidungsgrundlage zu bieten und medizinischen Qualitatskriterien gerecht zu werden. Traditionell geschieht dies im Wesentlichen in einer nicht standardisierten Konsistenzprufung auf dem Hintergrund der klinischen Untersuchungsergebnisse in Abgleich mit der Aktenlage. Die nicht gesicherte Validitat dieses Vorgehens mit hoher Abhangigkeit von individueller Expertise, Datenlage und Haltung hat internationale Fachgesellschaften in jungerer Zeit dazu veranlasst, Leitlinien mit ihren Empfehlungen zu offnen fur eine standardisiertere Erfassung der Beschwerdenvaliditat. Die am besten evaluierten Methoden und Instrumente dazu werden in der vorliegenden Arbeit vorgestellt. Dabei wird versucht, ihre Validitat insbesondere in Bezug auf die Anwendung im Begutachtungskontext nach der aktuellen Datenlage darzustellen. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass eine lege artis durchgefuhrte strukturierte Beschwerdenvalidierung die Qualitat klinischer Urteile erheblich verbessern kann. Die qualifizierte Integration dieser zusatzlich erhobenen Befunde in eine psychologische oder arztliche Expertise ist jedoch anspruchsvoll und bedarf einer weiteren wissenschaftlichen Begleitung. Einer mechanischen Beurteilung nach Punktwerten gilt es vorzubeugen.
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