Samorząd miasta Krakowa w czasach przedprzemysłowych

2018 
Die Stadt Krakau funktionierte seit ihrer Lokation (1257) bis zur Verfassung vom 3. Mai 1791 nach Magdeburger Recht, aber auch die ortlichen Zunfte besasen eine Stadtgemeindeordnung. In der Anfangszeit der Lokationsstadt spielten Erbvogte und die sog. Gerichtsbank die Hauptrolle. Nach der Konfiszierung des Vogtamtes durch Herzog Wladyslaw Łokietek (Ellenlang) im Jahre 1312 infolge einer Rebellion des Vogtes Albert kam es dann zur Degradierung dieses Organs. Seitdem ubten die Vogte nur noch Gerichts- und Polizeifunktionen aus und waren vom Stadtrat abhangig. Dieses Organ war kurz nach der Lokation der Stadt entstanden. Anfangs vom Vogt ernannt und danach durch Kooptierung erganzt, war es ein echter Reprasentant der Stadtbewohner. Eine Konsequenz der Rebellion des Vogtes Albert war der Verlust der vollen Autonomie der Stadtgemeinde, und von nun ab ernannte den Rat alljahrlich der Herrscher oder sein Beamter, seit dem 15. Jahrhundert der Krakauer Wojewode, der acht amtierende Ratsherren auswahlte, wahrend die vorher amtierenden Ratsherren, die in diesem Jahr nicht ausgewahlt wurden, einen 16 Personen starken Altenrat bildeten. Das Amt war auf Lebenszeit. Erst Ende des 17. Jahrhunderts erlangte der Rat das Recht, neue Ratsherren zu wahlen. Dieses Organ erlangte eine privilegierte Position in der Stadt und konzentrierte in seiner Hand alle wichtigsten Kompetenzen, darunter die Nominierung der Schoffen und der Berufsbeamten mit dem Schreiber und dem Syndikus an der Spitze, sowie die Vertretung der Stadt in den Kontakten nach ausen. Von einer zahlenmasig kleinen Gruppe von Familien besetzt, wurde es zu einer oligarchischen Institution, die sich hauptsachlich um die Interessen der eigenen Gruppe kummerte, zum Nachteil der meisten Burger, die erst nach Konflikten im 16. Jahrhundert das Recht auf Kontrolle der offentlichen Finanzen durch eine als Quadragintavirat bezeichnete eigene Vertretung erlangten. Schlieslich bildete sich in de zweiten Halfte des 17. Jahrhunderts eine breite Vertretung des einfachen Volkes – der communitas – heraus, die die Funktionen des Quadragintavirats ubernahm. Diese Institutionen wachten uber die Autonomie der Stadtgemeinde und gestalteten uber Jahrhunderte hinweg die burgerlichen Haltungen der Krakauer.
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