Genetische Beratung bei Pränataldiagnostik

2014 
Vor und nach jeder Pranataldiagnostik muss nach § 15 Abs. 3 des Gendiagnostikgesetzes verpflichtend eine genetische Beratung erfolgen, mit der die Schwangere in die Lage versetzt werden soll, eigenverantwortlich uber die Inanspruchnahme der Untersuchung zu entscheiden und deren Ergebnisse fur sich zu bewerten. Die in diesem Kommunikationsprozess zu vermittelnden Inhalte umfassen uber medizinisch-genetische Fakten hinaus auch psychosoziale und ethische Aspekte, was die Einbindung nichtarztlicher Professionen nahelegen kann. Die Etablierung der nichtinvasiven Pranataldiagnostik hat erhebliche Auswirkungen auf Nutzen-Risiko-Abwagungen und damit auch auf die genetische Beratung. Im ergebnisoffenen Prozess der genetischen Beratung muss die Entscheidungsautonomie der Ratsuchenden respektiert, aber auch eigenen Wertvorstellungen der Berater Raum gegeben werden.
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