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Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance

2013 
Nach der Neufassung des § 23 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG, Juli 2011) besteht fur Krankenhauser und Einrichtungen fur ambulantes Operieren die Verpflichtung, eine kontinuierliche Uberwachung des Antibiotika-Verbrauchs zu etablieren. Dies soll dazu beitragen, den Einsatz von Antibiotika zu optimieren und somit der Entwicklung und Ausbreitung von resistenten Erregern entgegenzuwirken. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nach § 4 Abs. 2 Nr. 2b IfSG die Aufgabe, Art und Umfang der zu erfassenden Daten festzulegen. Im vorliegenden Beitrag werden die nach Diskussion mit Vertretern verschiedener Fachgesellschaften entstandenen Vorgaben des RKI, die unter dem Titel „Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs in Krankenhausern nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG“ veroffentlicht wurden, naher ausgefuhrt und erlautert (Robert Koch-Institut, Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 59, 2013). Im Sinne eines moglichst einheitlichen Vorgehens folgt die Erfassung des Antibiotika-Verbrauchs methodisch dem Anatomical Therapeutic Chemical (ATC)/Defined Daily Dose (DDD)-Klassifikations-System der WHO, das in nationalen und europaischen Surveillance-Systemen standardmasig genutzt wird. Zielgrose ist die Antibiotika-Verbrauchsdichte, d. h. die Menge des Antibiotika-Verbrauchs in definierten Tagesdosen (DDD) bezogen auf 100 Patiententage bzw. Falle. Es wird festgelegt, welche Antiinfektiva in die Surveillance einbezogen werden sollen, fur welche Krankenhausorganisationseinheiten die Verbrauchsdichten kalkuliert und in welchen zeitlichen Intervallen die Analysen durchgefuhrt werden sollen. Daruber hinaus werden Moglichkeiten der Bewertung von Antibiotika-Verbrauchsdaten aufgezeigt.
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