Beziehungen des Kassenarztes zu anderen Institutionen

1984 
Wenn hier von den Beziehungen des Kassenarztes zu anderen Personen und Institutionen die Rede sein soll, so sind damit nicht die vielfaltigen Rechtsbeziehungen gemeint, die an anderer Stelle beschrieben werden (siehe auch Kap. 2, 3, 16, 17). Hier geht es um arztlich-menschliches Verhalten, um Zusammenarbeit und Verstandigung.
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