Die abstrakte oder konturlose Farbmarke

2011 
Farben und Farbkombinationen sind bei der Prasentation von Produkten und der Darstellung von Unternehmen von herausragender Bedeutung und ein unverzichtbarer Teil des modernen Wirtschaftslebens. Diesem Umstand hat der Europaische Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er den Schutz von Farben als Marken in seiner Ersten Europaischen Markenrichtlinie ausdrucklich vorgesehen hat. Der Schutz von abstrakten oder konturlosen Farben und Farbzusammenstellungen jedoch gehort seither zu den am kontroversest diskutierten Themen des Markenrechts. Zweimal innerhalb nur eines Jahres hat sich der Europaische Gerichtshof in den Urteilen "Libertel" und "Heidelberger Bauchemie" zur Schutzfahigkeit von abstrakten Farbmarken geausert. Diese wegweisenden Urteile lassen deutlich die skeptische Grundhaltung des EuGH zu dieser Markenform erkennen. Dabei weist die hochstrichterliche Rechtsprechung jedoch einige Ungereimtheiten und Widerspruche auf und es muss die Frage gestellt werden, was nach den beiden Urteilen von der Idee der abstrakten Farbmarke noch ubrig geblieben ist.
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