Die österreichische Studierendenanwaltschaft: ein effizientes Beschwerdeinstrument oder Multifunktions-Hybrid?

2011 
Bereits 1997 ist im damaligen Bundesministerium fur Wissenschaft und Verkehr die Studierendenanwaltschaft, ahnlich wie andere Sonderanwaltschaften des Bundes, eingerichtet worden. Mit der Einfuhrung von Studiengebuhren an Universitaten und Fachhochschulen 2001 wurden ihre Agenden von einer reinen Informations- auf eine ministerielle Beschwerdestelle zur Meldung und Behebung von Missstanden und Unzulanglichkeiten ausgeweitet. Nach zehn Jahren Tatigkeit zeigen die Erfahrungen aus dem Alltag, dass uberwiegend informelle Individualhilfe im Vordergrund der Tatigkeit dieser Einrichtung steht. Systemmangel sind schwerer zu beheben, da solche meist ressourcenbedingt oder mit einander konkurrierenden gesetzlichen Regelungen verbunden sind und es keine festgelegten Normen des Einschreitens innerhalb der offiziellen Rechtsaufsicht des Ministeriums gibt. Losungen sind von der Kooperationsbereitschaft der Verantwortlichen vor Ort abhangig.
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