Statistik über die Anwendung medizinisch unterstützter Fortpflanzung gemäß § 21 FMedG. Jahresbericht 2018

2019 
Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Anderungsgesetzes 2015 wurden mit § 21 Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) die arztlichen Leiterinnen und Leiter jener Krankenanstalten, in denen medizinisch unterstutzte Fortpflanzungen durchgefuhrt werden, dazu verpflichtet, jahrlich spatestens zum 31. Marz der Gesundheit Osterreich GmbH (GOG) festgelegte Daten uber die Anwendung medizinisch unterstutzter Fortpflanzung in Osterreich auf elektronischem Weg zu melden. Die GOG wertet diese Daten, die einmal jahrlich mittels Onlineeingabe ubermittelt werden, als Gesamtsummen je Krankenanstalt (Jahresstatistik) aus. Im Jahr 2018 wurde bei 11.527 Frauen 18.410-mal eine medizinisch unterstutzte Fortpflanzung durchgefuhrt. Von den Krankenanstalten wurden fur das Jahr 2018 3.824 Lebendgeburten nach einer medizinisch unterstutzten Fortpflanzung gemeldet, wobei zu beachten ist, dass naturgemas ein Grosteil der Geburten auf Behandlungen aus dem Jahr 2017 zuruckgeht. Die Mehrlingsrate betrug 9,4 Prozent, fast alle davon waren Zwillingsgeburten.
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