Vielschichtigkeit der Umweltpruefung (UP) in der Bauleitplanung: verfahrensmaessige und inhaltliche Abschichtung

2005 
Mit der Zielsetzung der Schaffung eines hohen Umweltschutzniveaus versteht sich die Umweltpruefung (UP) nicht nur als Pruef-, sondern auch als verfahrensbegleitendes Planungsinstrument, welches zur Optimierung der Planung unter Umweltaspekten beitragen soll. Die UP buendelt die bisherigen Fachbeitraege zur Umweltvorsorge und Umweltfolgenbewaeltigung, zur Vertraeglichkeit mit Schutzgebieten und zur Gruenordnung in einem einheitlichen Verfahren. Die Vielschichtigkeit bei der Beruecksichtigung und Gewichtung der umweltrelevanten Abwaegungsbelange ist jedoch geblieben und bedarf immer einer planbezogenen differenzierten Betrachtung. Vor diesem Hintergrund kommt dem Scoping-Prozess eine zentrale Bedeutung zu. Bei der verfahrensmaessigen Ausgestaltung des Scoping laesst der Gesetzgeber einen breiten Spielraum. Die Ergebnisse der Umweltpruefung sind im Umweltbericht zu dokumentieren. Fuer eine vertiefende Sachverhaltsermittlung sind gegebenenfalls separate Fachbeitraege abzufassen, aus denen der Umweltbericht gespeist wird. Bei der Ausgestaltung der "Abschichtungsregel" des Paragrafen 2 Absatz 4 Satz 5 des Bau-Gesetzbuches ist zwischen Angebotsplanung und vorhabenbezogener Planung zu differenzieren. Die vorgabenbezogene Planung erfolgt in der Regel im Detaillierungsgrad des Bebauungsplans. Entgegen der Angebotsplanung erfolgt die inhaltliche Abschichtung bei der vorhabenbezogenen Planung von unten nach oben.
    • Correction
    • Source
    • Cite
    • Save
    • Machine Reading By IdeaReader
    0
    References
    0
    Citations
    NaN
    KQI
    []