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Die GmbH-Bestattung

2011 
Die organisierte Bestattung einer (maroden) GmbH, also deren Beseitigung unter fremdem Namen durch einen neu eingesetzten Geschaftsfuhrer abseits jeglicher Liquidationsvorschriften, ist fur den im Hintergrund steuernd wirkenden GmbH-Bestatter ein lukratives Geschaft. Altverantwortliche Geschaftsfuhrer und Gesellschafter wiegen sich wegen ihrer Abberufung und Anteilsabtretung in der Sicherheit, fur Masnahmen, welche die zu bestattende GmbH betreffen, nicht verantwortlich gemacht werden zu konnen. Gesellschaftsglaubiger sind wegen eines Informationsdefizits vor erhebliche Probleme gestellt, wollen sie ihre Forderungen durchsetzen; Strafverfolgungsbehorden treten meist auf der Stelle. Das ist vor allem deshalb beinahe grotesk, weil die altverantwortlichen Geschaftsfuhrer und Gesellschafter meist an der bisherigen Wirkungsstatte unter (nahezu) identischem Namen mit einer neuen Gesellschaft am Markt tatig sind. Bestattungsfalle werfen neben Fragen nach zivilrechtlich-haftungsrechtlichen zugleich Fragen nach strafrechtlichen Sanktionen auf. Dieses Werk legt daher sowohl die zivilrechtlichen als auch die strafrechtlichen Konsequenzen fur alle Mitwirkenden an einer GmbH-Bestattung offen.
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