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Die vorläufige Deckungszusage

1988 
Die Versicherungsnehmerin B stellte am 29. 1. 1981 bei der Versicherungsgesellschaft E einen schriftlichen Antrag auf Abschlus einer Einbruchdiebstahlversicherung. Sie betrieb eine Boutique fur Damenoberbekleidung. Als Art des Geschaftsbetriebes war lediglich „Laden“ angegeben. Die Branche war mit „Textilien/Boutique“ naher beschrieben worden. Der Vertrag sollte am 30. 1. 1981 beginnen und eine zehnjahrige Laufzeit vorsehen.
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