Gesundheitsfolgenabschätzung (GFA) zur Verordnung über gesundheitliche Vorkehrungen für Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen.

2019 
Seit 1. 1. 2016 ist die „Verordnung uber gesundheitliche Vorkehrungen fur Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen“ in Kraft. Im Vergleich zur vorangegangenen Verordnung wurde unter anderem das Untersuchungsintervall von wochentlich auf sechswochentlich ausgeweitet und der entsprechende Untersuchungsmodus (Probennahme und Labordiagnostik) dem aktuellsten Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst. Die Gesundheit Osterreich GmbH (GOG) wurde im Jahr 2018 von der Abteilung fur Ubertragbare Erkrankungen, Krisenmanagement, Seuchenbekampfung des Bundesministeriums fur Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz beauftragt, eine retrospektive Gesundheitsfolgenabschatzung (GFA) zur obengenannten Verordnung durchzufuhren. Die Fragestellung dieser GFA lautet: Welche positiven sowie negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Verordnung uber gesundheitliche Vorkehrungen fur Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen konnen festgestellt werden und wie konnen diese maximiert bzw. minimiert werden?
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