Konzept des gesetzlichen Mammographie-Screenings: Wer – wie – wann?

2004 
Zielsetzung: Seit Januar 2004 sind die Normen zur Einfuhrung eines bevolkerungsbezogenen Programms zur Fruherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening in Kraft. Die Selbstverwaltung von Arzten und Krankenkassen hat sich damit das Ziel gesetzt, die Brustkrebsmortalitat deutlich zu senken. Die Implementierung des Screenings in die ambulante vertragsarztliche Versorgung soll den Bedurfnissen der uberwiegend gesunden Zielbevolkerung gerecht werden. Methodik: Durch die Normengebung (Krebsfruherkennungs-Richtlinien und Bundesmantelvertrag-Arzte/Ersatzkassen Vertrag) wurde ein neuer Versorgungsauftrag in der vertragsarztlichen Versorgung geschaffen, der die umfassenden Qualitatsanforderungen der Europaischen Leitlinien im hiesigen Versorgungssystem umsetzen lasst. Die Qualitatssicherung stellt u.a. Anforderungen an die fachliche Qualifikation, die Organisation und Praxisstruktur sowie an die Dokumentation und Evaluation. Ergebnisse: In wenigen Jahren soll die regional gestaffelte Einfuhrung des Programms abgeschlossen sein. Samtliche Frauen im Alter von 50–69 Jahren werden dann alle zwei Jahre schriftlich zum Screening anhand der Daten der Einwohnermelderegister eingeladen. Krankenhausarzte sind in die multidisziplinaren Fallkonferenzen eingebunden. Lernziele: Durch Koordination und Evaluation soll die Qualitat des Einfuhrungsprozesses und der Screening-Routine gesichert werden.
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