Strafprozessordnung §§ 210 bis 296a

2013 
Nach wie vor unverzichtbar - die Entscheidungssammlung zum osterreichischen Strafrecht: - Die wichtigsten Entscheidungen inklusive Kommentierung in einem Buch - Gut auffindbare Fundstellen und Parallelfundstellen in der Kommentierung - Besonders ubersichtliche Gliederung der einzelnen Paragraphen fur Wissenschaft und Praxis Dieser Band umfasst mit den §§ 210 bis 296a StPO die Bestimmungen zum Haupt- und Rechtsmittelverfahren. Die pragnant herausgearbeiteten Leitsatze der neuesten Judikatur bieten den gewohnt vollstandigen und dennoch kompakten Leitfaden fur jeden mit strafprozessualen Fragen befassten Benutzer. Die systematische Darstellung des Kerngehaltes der zitierten Gerichtsentscheidungen mit ubergreifenden Hinweisen auf andere im Zusammenhang bedeutsame Fundstellen - vor allem im Bereich der Nichtigkeitsgrunde des § 281 - stellt auch im Internet-Zeitalter einen nach wie vor unentbehrlichen Arbeitsbehelf dar. Das Osterreichische Strafrecht besteht aus vier Teilen: - StGB - Strafgesetzbuch, Erster Teil - StPO - Strafprozessordnung, Zweiter Teil (in zwei Banden) - Nebenstrafrecht, Dritter Teil - Verordnungen und Erlasse, Vierter Teil (Loseblattsammlung)
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