Umgang mit vermehrter Gewalt gegen Polizisten/Polizistinnen

2020 
Gewalt gegen Polizisten/Polizistinnen [1] wird in einem Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes statistisch ausgewertet. Die Datenbasis hierfur ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS, [1]). Wie jede Statistik hat auch die PKS gewisse zu berucksichtigende Faktoren in ihrer Auswertung, die im Vorspann der PKS erlautert werden. Die PKS wird veroffentlicht und ist fur jedermann frei zuganglich. Es gibt sowohl eine Auswertung auf der Bundesebene, deren Veroffentlichung dann durch das BKA erfolgt, als auch eine landerspezifische Auswertung. Die PKS wird regelmasig durch die Innenminister veroffentlicht. Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass darin die Falle erfasst werden, die bei der Polizei abschliesend bearbeitet sind und an die Staatsanwaltschaft abgegeben werden. Die Erfassung erfolgt nach dem Tatortprinzip, d. h., die Falle der Bundespolizei und des Zolls werden den jeweiligen Bundeslandern des Tatortes zugeordnet und nicht separat ausgewiesen.
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