Der Staat als ökonomisches System. Die politische Ökonomie und ihre Ansprüche an die Steuerungsfähigkeit des frühneuzeitlichen Staates

2003 
Ein vom Max-Planck-Institut fur Europaische Rechtsgeschichte erarbeiteter Datenbestand, der im Rahmen eines Projektes zur Erforschung der mittelalterlichen und fruhneuzeitlichen Gesetzgebungstatigkeit angelegt werden konnte, gestattet nun genauere Aussagen zum Ausmas und zur quantitativen Entwicklung staatlicher Regulierungsdichte in den Jahrhunderten vom ausgehenden Mittelalter bis zur Epochenschwelle des 18. Jahrhunderts — jedenfalls insoweit, als die Regulierung im Wege der Gesetzgebung erfolgte. Grundlage des Datenbestandes ist eine systematische Erfassung der Gesetzgebungstatigkeit des Heiligen Romischen Reiches und seiner wichtigsten Territorien (zu diesem Projekt: Harter 1993, 61ff. und 1996, 1ff.). Erfasst wurde dabei vor allem die sogenannte „Policeygesetzgebung“, die den ganz uberwiegenden Anteil an der fruhneuzeitlichen Gesetzgebung ausmachte. Das Charakteristische dieser Form der Gesetzgebung lag in ihrer Funktion: Sie diente nicht lediglich dazu, tradiertes Gewohnheitsrecht aufzuzeichnen oder im Wege wissenschaftlicher Uberarbeitung zu „romanisieren”, sondern primar dazu, politische Handlungsziele zu verwirklichen. Bei den Policeygesetzen stand also, starker als bei der ohnehin nur vereinzelt auftretenden mittelalterlichen Gesetzgebung, die Steuerungsfunktion im Vordergrund. Die Gesamtheit der dabei im Einzelnen anvisierten politischen Ordnungsziele war im Zieltopos der sogenannten „guten Policey“ zusammengefasst (Simon 1994, 386f.).
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