Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung

2021 
In den meisten OECD-Mitgliedslandern existiert eine Arbeitslosenversicherung in staatlicher oder halb-staatlicher Tragerschaft mit obligatorischer Mitgliedschaft fur unselbststandig Beschaftigte. Eine Ausnahme stellt Danemark dar, wo die Mitgliedschaft zwar freiwillig ist, jedoch die Leistungen nur zu einem geringen Anteil aus Mitgliedsbeitragen und uberwiegend durch staatliche Zuschusse finanziert werden, sodass die Mitgliedschaft aus der Sicht der meisten Arbeitnehmer hochst attraktiv ist. Die einzelnen Systeme unterscheiden sich allerdings erheblich in ihren Leistungen, sowohl im Hinblick auf die Bezugsdauer als auch im Hinblick auf die Hohe und die Bemessung am fruheren Arbeitseinkommen (vgl. Abschn. 7.2).
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