Für einen nachhaltigen Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung
2007
Angesichts der aktuellen Uberschusse der Bundesagentur fur Arbeit (BA) plant die Bundesregierung eine neue Senkung des Beitragssatzes der Arbeitslosenversicherung von 4,2% auf 3,3% des Bruttolohns. Diskutiert wird auch ein noch weitergehender Schritt. Allerdings sind kurzfristig entstehende Budgetuberschusse der BA kein hinreichender Grund fur eine Beitragssenkung. Vielmehr wurde durch eine starkere Beitragssenkung im jetzigen Aufschwung die Gefahr einer neuen Beitragserhohung in der nachsten Krise entstehen. Die Arbeitslosenversicherung federt den Einkommensausfall bei Arbeitsplatzverlust ab und stabilisiert so in Phasen wirtschaftlichen Abschwungs die Kaufkraft. Um diesen konjunkturell antizyklischen Effekt zu erhalten und die Planungssicherheit der Unternehmen zu verbessern, ist ein zyklusubergreifend stabiler Beitragssatz anzustreben. Die Kombination aus zyklisch schwankenden Ausgaben und konstantem Beitragssatz fuhrt dazu, das die Arbeitslosenversicherung im Aufschwung Uberschusse erzielt, die sie zur Finanzierung von Defiziten im Abschwung benotigt und die deshalb weder durch Beitragssenkungen noch Ausgabensteigerungen zunichte gemacht werden durfen. Zu fragen ware allerdings, ob z. B. durch die zuruckhaltende Lohnpolitik oder die Arbeitsmarktreformen der vergangenen Jahre die Arbeitslosigkeit nicht nur konjunkturell, sondern zyklusubergreifend gesunken und dadurch eine Beitragssenkung zu rechtfertigen ist. Dies ist derzeit noch schwer zu beurteilen und in der arbeitsmarktpolitischen Debatte umstritten. Deshalb sollte eine starkere Beitragssenkung erst vorgenommen werden, wenn sich im nachsten konjunkturellen Abschwung zeigt, das diese nachhaltig finanzierbar ist. Eine Beitragssenkung zu dem Zweck, versicherungsfremde Leistungen nicht mehr von den Beitragszahlern finanzieren zu lassen, ist grundsatzlich erstrebenswert, muste aber zur Gegenfinanzierung mit einer entsprechenden Steuererhohung kombiniert werden. Aufgrund dieser Uberlegungen ist eine Beitragssenkung unter einen Satz von etwa 3,9% derzeit als problematisch einzustufen.
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