ANHALTEBEREITSCHAFT TELEFONIERENDER PKW-LENKER AN ZEBRASTREIFEN

1997 
Bei einer im Maerz 1997 in Graz durchgefuehrten Untersuchung der Anhaltehaeufigkeit von Pkw-Lenkern bei Fussgaengern, die am Gehsteig stehen und ihre Absicht zum Ueberqueren des Zebrastreifens bekunden (siehe IDS-Nummer 335434), ergab sich der Eindruck, dass soeben telefonierende Lenker seltener bereit sind, angesichts wartender Fussgaenger anzuhalten. In einer eigenen Erhebung im Zeitraum zwischen 30. April und 15. Mai 1997, verteilt auf die Wochentage Montag bis Freitag und auf die Tagesstunden von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, wurde an 4 ungeregelten Fussgaengerueberwegen in Graz (einer davon im Bereich eines 30 km/h Tempolimits) speziell die Anhaltebereitschaft telefonierender Pkw-Lenker vor wartenden Fussgaengern im Vergleich zu nicht telefonierenden Lenkern untersucht. Der Anteil von Pkw-Lenkern, die bei wartenden Fussgaengern anhielten oder verlangsamten, betrug bei den telefonierenden 26,9 Prozent und bei den nicht telefonierenden 40,4 Prozent. Der festgestellte signifikante Unterschied im Verhalten gegenueber wartenden Fussgaengern zwischen Verwendern von Mobiltelefonen beim Lenken und nicht telefonierenden Lenkern koennte folgende Ursachen haben: 1. dass durch die Ablenkung des Telefongespraechs Fussgaenger nicht wahrgenommen werden; 2. das Anhalten unterlassen wird, da der Fahrer wegen des Telefonierens mit der gleichzeitigen Ausfuehrung der erforderlichen Fahraufgaben ueberfordert ist (Handlingprobleme beim Schalten) oder 3. weil Lenker, die waehrend des Fahrens telefonieren, einer Gruppe angehoeren, die ohnehin geringe Bereitschaft zum Anhalten bei wartenden Fussgaengern hat. Die Ergebnisse werden als Indiz fuer die verkehrssicherheitsabtraegliche Auswirkung von ablenkenden Taetigkeiten - wie Telefonieren am Steuer - gewertet. (KfV/H)
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